Unsere Geschäfts- und Aublaufbedingungen

Das Angebot       

Wir fertigen ein, auf Ihre persönlichen Wünschen angepasstes, Angebot für Sie an.

  1. eine Handzeichnung des geplanten Objektes, als Ansicht und Grundriss
  2. ein Dokument über den genauen Umfang des Angebotes
  3. Unseren Geschäftsbedingungen 

Die Baustelle daheim     

Wir errichten für Sie ein individuell, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, hierfür benötigen wir eine Vielzahl von Werkzeugen und Material. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass die Fläche auf der wir arbeiten um ca. ein Vierfaches größer sein sollte, als die Grundfläche des Objektes selbst. Wir empfehlen vor Anlieferung des Materials die nötigen Vorbereitungen zu treffen, um diese Arbeitsfläche zu gewährleisten. Z.B. Gardinen und Bilder abhängen, Standlampen und Dekorationen entfernen. Schwere Möbelstücke und Ähnliches rücken wir für sie gerne bei Seite.
 
Wo gehobelt wird, fallen Späne       

Wir legen Ihren Fußboden vor Beginn unserer Arbeit mit Folie und ggf. Gummimatten aus, um ihn vor Schmutz und Kratzern zu schützen. Des Weiteren stellen wir, sofern es die Raumhöhe zulässt, Staubwände auf, welche das Austreten von Staub, auf die restliche Wohnfläche minimiert. Wir können jedoch nicht dafür garantieren, dass angrenzende Wohnlichkeiten gänzlich vor Staub verschont bleiben.
 
Anlieferung        

Die Anlieferung der Bauteile bzw. des Materials erfolgt üblicherweise durch unsere Mitarbeiter. Hierbei können Bauteile mit einem Gewicht von weit über 100 kg Begehbarkeit, der Baustelle, bauseitig sichergestellt sein. Feste Wege, Treppenstufen, Lastenaufzüge und Ähnliches sind hierbei zumutbar. Ist die Begehbarkeit durch z.B. stark aufgeweichtes Erdreich oder eine, nicht ohne Hilfsmittel überwindbare, Höhenstrecke, nicht sichergestellt, berechnen wir einen Zusatzbetrag, in angemessener Höhe.
 
Strom und Wasser – ein Muss!     

Wir benötigen für das Schneiden von Materialien, das Anrühren von Mörteln und Massen etc. Strom und Wasser. Diese sind bauseitig zu stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der endstehende Mehraufwand separat in Rechnung gestellt.
 
Spontan und individuell 

Sollten während der Bauphase unvorhergesehene Sonderwünsche entstehen, kommen wir Diesen gerne nach. So verputzen wir auf Wunsch einzelne Wandflächen, setzen Sockelleisten, streichen verputzte Flächen, auf Wunsch auch farblich abgesetzt, setzen Feuerschutzzonen im Bereich, durch Glutfunken, gefährdeter Fußböden aus lackiertem  Stahlblech, trittfestem Glas oder Fußbodenfliesen.
 

Nach getaner Arbeit    

Wenn alle handwerklichen Tätigkeiten abgeschlossen sind, entfernen wir unsere Staubfolien und Schutzabdeckungen, entsorgen den durch uns entstandenen Abfall und Bauschutt und hinterlassen unseren ehemaligen Arbeitsbereich ordentlich und besenrein. Im Anschluss möchten wir sie bitten, das von uns gebaute Objekt, mit einem unsere Mitarbeiter zu besichtigen und uns dessen Mangel- und Fehlerlosigkeit schriftlich auf unserem Abnahmeprotokoll zu bestätigen.
 
Das Anheizen     

Nachdem die Baustelle abgeräumt ist, Heizen wir die neu erstellte Einzelfeuerstätte mit ihnen an, erklären ihnen ausführlich wie sie funktioniert und vergewissern uns das eine einwandfreie Funktionalität gewährleistet ist. Das dies passiert ist, wird ebenfalls mit ihrer Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigt.
 
Das Abnahmeprotokoll     

Das Abnahmeprotokoll wird von einem unserer Mitarbeiter am Tag der Abnahme, in zweifacher Ausführung, mitgebracht und wird sowohl von unserem Mitarbeiter, als auch vom Bauherrn  bzw. dessen Baubeauftragtem nach Beendigung unserer Arbeit Das andere Exemplar ist als Garantienachweis vom Bauherrn aufzubewahren, da die Garantie am Tag der Abnahme beginnt. Des Weiteren dient das Abnahmeprotokoll als Nachweis, dass wir unsere Arbeit zu ihrer Zufriedenheit und mangelfrei abgeschlossen haben, zum Schutz durch z.B. von Fremdfirmen verursachten Folgeschäden und zum Nachweis, dass wir unsere Arbeit zu ihrer Zufriedenheit und mangelfrei abgeschlossen haben, zum Schutz durch z.B. von Fremdfirmen verursachten Folgeschäden und zum Protokollieren unserer Arbeiten.
                               
Zahlung               

Die Zahlung findet, sofern nichts anderes ausgehandelt wurde, in zwei ggf. drei Teilbeträgen statt. Diese setzten sich aus folgenden Rechnungspositionen zusammen:
1. Die Abschlagsrechnung, welche bei Anlieferung des benötigtem Materials fällig wird.
2. Die Abschlussrechnung, welche nach Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen fällig wird.
3. Die Abrechnung der Zusatzleistungen, sofern Diese angefallen sind, welche nach einem Stundensatz von 52,00 € Netto plus dem angefallenem Materialaufwand berechnet werden.

Die Beträge sind zu den oben genannten Zeitpunkten unmittelbar und ohne Abzüge zu zahlen.
 
Eigentumsvorbehalt  

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Dingfeld Kachelöfen und Kamine.


Garantie  

Eine handwerklich erzeugte Feuerstädte verbindet viele unterschiedliche Materialien, welche sich bei großen Temperaturschwankungen unterschiedlich stark ausdehnen. Wir verwenden aus diesem Grund ausschließlich Materialen, die diese so gennanten thermischen Längenausdehnungen bestmöglichst abfangen, aushalten oder überbrücken. Sollte es dennoch zu spannungsrissen im Putz oder in den Fugen kommen, bessern wir diese im Rahmen einer 24 monatigen Garantie für sie aus. Dessweitern werden alle Garantien unserer Lieferanten an den Endverbraucher weitergegeben.


Gewährleistung und Mängelbeseitigung nach BGB 

Wir verpflichten uns, bei Unterbreitung und Annahme eines Angebotes, Ihnen als Auftraggeber gegenüber dazu, ein mangelfreies Werk abzuliefern. Sollten wider erwarten doch Mängel auftreten, so nehmen wir unseren Nacherfüllungsanspruch dazu wahr, das Bemängelte, im Rahmen des Angebotes, zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessen. Hierbei gilt folgendes:

  1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, wie mechanische einwirkungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder das Verbrennen von ungeeigneten Brennstoffen zurück zu führen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware 24 Monate und bei gebrauchter Ware oder Geräten, die vorher als Ausstellungsstück verbaut waren, 12 Monate.
  4. Teile, des Heizeinsatzes, die zur Brennkammer gehören oder in direktem Kontakt mit der Brennkammer stehen, also die Schamottausmauerung, Umbrandplatten aus Vermiculite Schamotte oder Metall, Feueraumwandplatten aus Gusseisen, Feuerraumtürdichtungen und Feuerraumtüren aus Keramikglas  bzw. Sichtfenster aus Keramikglas sind als Verschleißteile einzuteilen und sind desshalb nach mangelfreier Übergabe von der Gewähleistung ausgeschlossen.

Schlussbestimmung 

Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht angetastet.